Nutzungsordnung zur Nutzungserlaubnis
Status des Archivs: Das mz:R Medienarchiv ist ein – in der Regel – öffentlich zugängliches Privatarchiv des Medienzentrum Ruhr e.V. Den Zugang regelt diese Nutzungsordnung.
Verwendungszwecke: Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann das Archiv für wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen, für Zwecke von Bildung und Unterricht sowie für publizistische und private Zwecke genutzt werden.
Erlaubnispflicht: Die Nutzung setzt die Erlaubnis durch den Eigentümer oder eine von ihm beauftragte Person oder Institution voraus.
Schriftliche Vereinbarung: Über die Nutzung ist zwischen Nutzer und Eigentümer bzw. der von ihm beauftragten Person oder Institution schriftlich eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. In der Nutzungsvereinbarung sind vom Nutzer anzugeben:
- Name, Vorname und Anschrift des Nutzers,
- Name, Vorname und Anschrift des Auftraggebers, falls die Nutzung im Auftrag eines Dritten erfolgt,
- Arbeitsthema und Zweck der Nutzung,
- Absicht der Veröffentlichung.
Ausweispflicht: Auf Verlangen hat sich der Nutzer über seine Person auszuweisen. Schüler und Studierende haben auf Verlangen zusätzlich den betreuenden Lehrer anzugeben sowie ein Empfehlungsschreiben desselben vorzulegen.
Umfang der Erlaubnis: Die Erlaubnis zur Nutzung bezieht sich nur auf das vom Nutzer angegebene Thema und den angegebenen Zweck. Sie kann vom Eigentümer mit Nebenbestimmungen insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse versehen werden.
Kein Rechtsanspruch: Ein Anspruch auf Nutzungserlaubnis besteht nicht.
Versagungsgründe: Die Nutzungserlaubnis kann eingeschränkt oder insbesondere versagt werden, wenn:
- sie im Rahmen eines Rechtsstreits erfolgt, in dem Interessen des Archiveigentümers oder seiner Angehörigen berührt sind,
- andere wesentliche Interessen des Archiveigentümers oder seiner Angehörigen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen,
- Rechtsvorschriften eine Nutzung des Archivguts ausschließen,
- der Erhaltungs- oder Ordnungszustand des Archivguts eine Nutzung nicht zulässt,
- ein nicht vertretbarer Aufwand entstehen würde,
- der Zweck der Nutzung durch Einsichtnahme in allgemein zugängliche Reproduktionen des Archivguts hinlänglich erreicht werden kann.
Widerruf: Die Erlaubnis zur Nutzung kann jederzeit fristlos entzogen werden, wenn Gründe bekannt werden, die zu ihrer Einschränkung oder Versagung geführt hätten oder wenn der Nutzer gegen diese Nutzungsordnung verstößt.
Ausfüllbare Nutzervereinbarung PDF zum Anhängen an die Email an info@mz-ruhr.de
Mit dem Absenden der Email haben sie die Nutzungsordnung zur Nutzungserlaubnis gelesen und eingewilligt.